Spezial-Strafrechtsschutz für den teamorientierten Seilgarten
1. Gegenstand der Versicherung
Mit dem Spezial-Strafrechtsschutz treffen Sie die bestmögliche Vorsorge für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet oder Klage gegen Sie erhebt wegen
- Gefährdung oder Schädigung der Umwelt
- sonstiger Gefahren, die von der Betriebsstätte ausgehen, beispielsweise bei Unglücksfällen von Mitarbeitern, Besuchern, sowie Personen, die das Gelände unbefugt betreten
- angeblicher Fehlentscheidungen oder Organisationsverschuldens der Verantwortungsträger, durch die andere geschädigt werden
- Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Berufsausübung. Es kann dabei um angebliche Straftaten nach dem Strafgesetzbuch von der Körperverletzung bis hin zu zur Verletzung von Buchführungspflichten gehen.
Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich oder fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird. Im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen zu erstatten. Beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben (auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit).
Der Versicherer übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Verteidigers, sondern in angemessener Höhe auch die Gebühren, die auf einer Honorarvereinbarung beruhen.
2. Versicherungssummen
500.000 € je Versicherungsfall
100.000 € für Strafkautionen
3. Beitragsgrundlage
1-3 Mitarbeiter
Als Beitragsgrundlage dient die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag. Als ein Mitarbeiter zählen: 4 Pauschal- bzw. Teilzeitkräfte, 4 Aushilfen, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter,
2 Auszubildende oder 8 Honorarkräfte.
4. Geltungsbereich
Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland.
Gegen einen Zuschlag von 25 % auf die nachstehenden Beiträge kann der Geltungsbereich erweitert werden auf Rechtsschutzfälle in aller Welt, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren oder auf Madeira erfolgt und die gesetzliche Zuständigkeit der dortigen Gerichte oder Behörden gegeben ist.
5. Jahresbeiträge
- 294,40 € ohne Selbstbeteiligung
- 238,40 € mit 150,00 € Selbstbeteiligung
- 179,20 € mit 250,00 € Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung versteht sich je Schadenfall.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich von Jahr zu Jahr, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.