Betriebshaftpflicht teamorientierter Seilgarten
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert sind:
- Alle Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines teamorientierten stationärem Seilgarten (Hoch- und Niedrigseilgarten,)
- einschließlich aller branchenüblichen Nebenrisiken
Als mitversichert gelten:
- die Haftung aus dem Betrieb von eigenen Verkaufsständen und eigener Restauration
- die Beauftragung fremder Unternehmer
- die Erweiterung von eigenen Seilgärten
- die Durchführung eigener Veranstaltungen und Seminare im In- und Outdoorbereich, ohne besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten wie z. B. Canyoning, Rafting (ab Schwierigkeitsgrad 3), Bungee-Jumping, Höhlenwandern, Eisklettern und Tauchen
- selbständige Honorarkräfte für den Zeitraum, in dem sie für den Versicherungsnehmer tätig sind, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Als nicht mitversichert gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der beauftragten Unternehmen
2. Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen:
- 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachsschäden
- 500.000 € für Vermögensschäden
- 3.000.000 € für die Umweltschadenbasis Versicherung
Die Versicherungssummen stehen je Versicherungsjahr maximal zweifach zur Verfügung.
Für die Umweltschadenversicherung einfach. Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
3. Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung erfolgt umsatzabhängig.
Bei einem Jahresumsatz von bis zu 160.000 € beträgt der Jahresbeitrag 476,00 €*.
4. Ausschlüsse
- Ansprüche Dritter wegen Schäden an den im Rahmen der versicherten Seminare / Trainings genutzten Ausrüstungsgegenständen, Übungsgeräten und – anlagen.
- Ansprüche wegen Vermögensschäden gegen den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter.
5. Über andere Konzeptbausteine versicherbare Tätigkeiten
- Seilgärten erlebnispädagogischer Betriebe
- Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Trainer
- Errichtung von Seilgärten
6. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.