Sachwertabsicherung teamorientierte Seilgärten
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gelten die Gebäude (auch aus Holz) und die Außenanlagen (Gewerke) auf dem Gelände des Seilgartens. Hierzu ist eine positionsweise Erfassung erforderlich.
Ebenfalls versichert gelten Festeinbauten (einschließlich Seilen, hängenden Elementen und Brettern) in dem bestehenden Baum- und Felsbestand, sowie die betriebsnotwendige Ausrüstung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert. Hierbei werden vorhandene Konstruktionen vom Aufstieg bis zum Abstieg als eine wiederherzustellende Einheit versichert.
Zusätzlich kann auch das Inventar von Lagergebäuden einschließlich der Kletterausrüstungen versichert werden. Nicht versichert sind jedoch jegliche Wertsachen und/oder Bargeld.
Für die Ausrüstung besteht während der Lagerung innerhalb eines Lagergebäudes auch Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
2. Versicherte Gefahren
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
- Sturm,
- Hagel
- und Schäden durch Schneedruck und „Eisdruck“
- sowie Einbruchdiebstahlschäden für in Gebäuden gelagerte Kletterausrüstungen und Kioskartikel ohne Spirituosen und Tabakwaren sowie optional von Gaststättenausrüstung.
Bei Bedarf können Schäden durch Leitungswasser mitversichert werden.
Darüber hinaus gelten die Deckungserweiterungen der Pauschaldeklaration.
3. Beitragsberechnung
Der Beitrag wird aus der vereinbarten Versicherungssumme erhoben. Hierbei werden je 1000 € Versicherungssumme folgende Beitragssätze zugrunde gelegt.
- 4,76 € %o für die Lager- und Aufenthaltsgebäude (z.B. Blockhütte)
- 1,43 € %o für Einschluss Leitungswasser einschließlich Zu- und Ableitungsrohre bis zur öffentlichen Versorgung (Lageplan mit Einzelfallprüfung)
- 4,76 € %o für Festeinbauten im Baumbestand zum Neuwert
- 4,76 € %o für Mastenanlagen
- 5,95 € %o für Ausrüstung und Inventar im Lagergebäude
- 8,93 € %o für Gaststättenausrüstung
- 1,19 € %o für die Ertragsausfallversicherung für alle vereinbarten Gefahren
- Festbeitrag 119,00 € für Mehrkosten bis 15.000 € bei faktischer Wiederherstellungsbeschränkung durch entwurzelte Bäume für „baumersetzende Mastenanlagen in gehobener Ausführung“ (Keine „Telegraphenmasten sondern dem Baumbestand entsprechender „Totholzlook“)
4. Mindestbeiträge
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 119,00 € jährlich. Für die Inventarversicherung gilt ein weiterer Mindestbetrag von 166,66 € und für die Ertragsausfallversicherung von 238,00 €.
5. Selbstbeteiligung
Bei Schäden durch Sturm, Hagel und bei Schäden durch Schnee- und Eisdruck gilt eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent, mindestens 2.500 €.
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens 300,00 €, maximal 1.500 €.
6. Vorraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Schadenfreiheit in den letzten 5 Jahren (sonst Einzelanfrage)
- Lageplan / Baumgutachten / Bekanntgabe Errichter- und Wartungsfirmen
- In der Inventarversicherung sind folgende Mindestsicherungen einzuhalten:
- Jede Türe zu den Versicherungsräumen muss einen Beschlag haben der durchgehend verschraubt ist und von außen nicht demontiert werden kann.
- Der Riegel des Schlosses muss mindestens 20 mm ausfahren.
- Der Schließzylinder muss bündig sein und fünf aktive Zuhaltungen besitzen.
7. Saisonbetriebe bzw. betrieblicher Stillstand
Außerhalb der Saison ist die Anlage regelmäßig (monatlich und immer nach einem Sturm der Stärke 8 und auch nach starken Schneeschauern) auf ihren Zustand zu kontrollieren und vorhandene Mängel zu beheben.
Für das versicherte Inventar einschließlich Kletterausrüstung gilt zusätzlich, dass außerhalb der regulären Saison bzw. bei längerem betrieblichen Stillstand von mehr als 72 Stunden die Kletterausrüstung in einem anderen Gebäude innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu lagern ist. Der Lagerort ist bekanntzugeben und hat die Sicherungen entsprechend zu erfüllen.
In der Leitungswasserversicherung muss das Rohrsystem ausreichend isoliert sein und die Zuleitung außerhalb des Gebäudes ist in den Wintermonaten vollständig entleert zu halten.
8. Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft zunächst für ein Jahr und verlängert sich dann von Jahr zu Jahr sofern er nicht gekündigt wird.