Umfang der Haftpflichtversicherung
1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten (auch Unterlassungen), Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit der Planung, Betreuung, Organisation und Durchführung auch vor Ort von
- Spiel-, Wald- und Erlebnispädagogischen Programmen, Events und Acts zu Lande und auf dem Wasser gemäß der vereinbarten Tätigkeitsbeschreibung
- Einsatz, Verpachtung, Betrieb von temporären eigenen Seilgärten, Kletterelementen und sonstigen Spielgeräten
- Unternehmensberatung im Personalbereich inkl. (Teambildungs-) Trainings und Prozessbegleitung
- Durchführung von Klassenfahrten, Ferienfreizeiten, Incentives und Erwachsenenbildung
- Ausbildung von Trainern und Sicherheitsbeauftragten
Mitversichert gelten angestellte Mitarbeiter, Praktikanten sowie die persönliche Haftpflicht von selbstständigen Honorarkräften, ehrenamtlichen Helfern und Familienangehörigen für den Zeitraum, in dem diese für Sie tätig sind, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht (subsidiär).
2. Versicherungssummen
Die vereinbarte Versicherungssumme gilt pauschal für Personen, Sachschäden inklusive Umweltschäden.
Die Versicherungssumme steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Unsere Empfehlung: 5.000.000 € alternativ 10.000.000 € pauschal für Personen, Sach- & Vermögensschäden inklusive Umweltschäden
- 3.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien
- 1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
- 500.000 € für Vermögensschäden
- 300.000 € für den Verlust fremder Schlüssel
3. Beitragsberechnung
Der Jahresbeitrag berechnet sich aus dem jährlichen Umsatz. Eine endgültige Beitragsberechnung wird zum Ablauf des Versicherungsjahres durchgeführt.
Je 1.000 € Jahresumsatz wird ein Beitrag von 1,37 € erhoben.
Der Mindestbeitrag bis 200.000 € Jahresumsatz beläuft sich auf
305,00 € jährlich (bei 5.000.000 € Versicherungssumme)
4. Optionale Ergänzungen für
- ▶ Vereine, Verbände
- Zusätzlich mitversichert sind die gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Aktivitäten und Veranstaltungen.
- Mitglieder des Vorstandes und der vom Vorstand beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft:
- - sämtliche übrige Mitglieder aus der Betätigung und im Interesse sowie für den Zweck des versicherten Vereins bei Veranstaltungen
- - sämtliche übrige Angestellte/Arbeiter bei Schäden, die diese in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Verein verursachen.
- ▶ eigene Areale
- Mitversichert gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der genutzten Areale (Gebäuden & Gelände) für die versicherte Tätigkeit mitversichert. Bitte nennen Sie uns die genaue Adressierung und die Eigentumsverhältnisse.
- ▶ Wildnisführer, Wildnispädagogen, Wildnisschule, Natur-, Wald- und Umweltpädagoge
- Zusätzlich mitversichert sind Naturerfahrungen inkl. Barfußgehen, Blindübungen, Nachtspiele, Balancieren auf Baumstämmen, Klettern auf Bäumen und Leitern, Sitzen und Liegen in der Natur
- Spielen auf Abenteuerspielplätzen sowie auf selbst gebauten Spielplätzen
- Erlebnis-Wanderungen
- Sammeln und Verspeisen von Wildkräutern- und früchten sowie von Pilzen
- Freiland-Experimente (Einsatz von Naturchemikalien)
- Naturkosmetik
- Aktivitäten im Bereich Landart
- Naturerlebnispädagogik
- Spurenlesen, Untersuchung von Losung, Kot und Gewölle
- Shinrin yoku Pädagogik (Waldbaden)
- Reiseveranstalter
- Tiergestütze Intervention und sonstiger Einsatz von eigenen Tieren
- Zirkuspädagogik
- ▶ Heilpraktiker, Ergo-, Physio- und Psychotherapeuten, Logopäden, Heilpädagogen und Erlebnistherapeuten
- Mitversichert ist die Berufhaftpflicht als Therapeut / Heilpädagoge, auch mit eigenen Praxisräumen.
- ▶ Unternehmensberater im Personalbereich
- Gerne prüfen wir die Notwendigkeit einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die beratende Tätigkeit
Gegen Zuschlag können mitversichert werden:
- stationäre teamorientierte Seilgärten und (künstliche) Kletteranlagen
- (Teil-) Stationäre und ambulante Jugendhilfe, auch als Betreuungsstelle / betreutes Wohnen (private Haftpflicht der Betreuten optional)
5. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.